Auslandskrankenversicherung

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Die Welt wird immer kleiner, immer mehr Menschen reisen ins Ausland. Die Gründe für einen Auslandsaufenthalt sind recht unterschiedlich. Auslandsaufenthalte zu Urlaubszwecken (Urlaubsreisen), aus beruflichen Gründen (Dienstreisen), zum Studium (Auslandssemester, Auslandspraktikum, studieren im Ausland), zum Arbeiten (Arbeitnehmer im Ausland), als Aupair (Aupairaufenthalte), oder langfristigen Urlaub (Überwintern im Ausland).

Die Auslandskrankenversicherung ist zwingender Bestandteil einer jeden Auslandsreise. Die gesetzliche Krankenkasse erbringt nur unzureichende Leistungen außerhalb des Geltungsbereiches. Nie mitversichert ist der Rücktransport aus dem Ausland, der bei jeder Auslandskrankenversicherung zwingender Bestandteil ist. Auch in Ländern mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht funktioniert die Abrechnung meist nicht, da die Ärzte Ihre Leistungen lieber „privat“ abrechnen.

Die Auslandskrankenversicherung wird unterschieden in:

Nach der Dauer in:
Kurzfristige Auslandskrankenversicherung oder langfristige Auslandskrankenversicherung
 

Nach dem Aufenthaltszweck:
Touristische Auslandskrankenversicherung oder nicht touristische Auslandskrankenversicherung
 

Wichtige Leistungsunterschiede bei der Auslandskrankenversicherung sind:
Wie ist der Leistungsausschluss für bestehende Erkrankungen definiert. Die Anbieter der Auslandskrankenversicherung versichern alle Personen unabhängig vom Gesundheitsstand und schließen dafür die sogenannten Vorerkrankungen aus.

Wie lange können Belege nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes eingereicht werden. Gute Versicherungsbedingungen sehen dafür einen Zeitraum von drei Monaten vor.
Wie lange leistet ein Versicherer über das eigentliche Ende des Versicherungsschutzes hinaus. Der Versicherungsschutz endet, aber zum Beispiel der Aufenthalt im Krankenhaus dauert noch an. Gute Versicherungsbedingungen sehen dann noch weitere Leistungen mindestens jedoch bis zur Transportfähigkeit vor.

Ein bedeutender Unterschied in der Auslandskrankenversicherung ist bei den Versicherungsbedingungen zum Rücktransport aus dem Ausland zu finden. Wann tritt die Leistungspflicht des Versicherers ein? Nur bei einem medizinisch notwendigen Rücktransport, oder auch schon bei einem medizinisch sinnvollen Rücktransport.


Neben den Unterschieden in den Versicherungsbedingungen unterscheiden sich auch die Beiträge. Wenden Sie sich deshalb in allen Fragen zur Auslandkrankenversicherung an einen unabhängigen Spezialisten.
 

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