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Die Welt wird immer
kleiner, immer mehr Menschen reisen ins Ausland. Die Gründe für einen
Auslandsaufenthalt sind recht unterschiedlich. Auslandsaufenthalte zu
Urlaubszwecken (Urlaubsreisen), aus beruflichen Gründen (Dienstreisen), zum
Studium (Auslandssemester, Auslandspraktikum,
studieren im Ausland), zum
Arbeiten (Arbeitnehmer im Ausland), als Aupair (Aupairaufenthalte), oder
langfristigen Urlaub (Überwintern im Ausland).
Die
Auslandskrankenversicherung
ist zwingender Bestandteil einer jeden Auslandsreise. Die gesetzliche
Krankenkasse erbringt nur unzureichende Leistungen außerhalb des
Geltungsbereiches. Nie mitversichert ist der Rücktransport aus dem Ausland, der
bei jeder Auslandskrankenversicherung zwingender Bestandteil ist. Auch in
Ländern mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht funktioniert die
Abrechnung meist nicht, da die Ärzte Ihre Leistungen lieber „privat“ abrechnen.
Die Auslandskrankenversicherung wird unterschieden in:
Nach der Dauer in:
Kurzfristige Auslandskrankenversicherung oder langfristige
Auslandskrankenversicherung
Nach dem Aufenthaltszweck:
Touristische Auslandskrankenversicherung oder nicht touristische
Auslandskrankenversicherung
Wichtige Leistungsunterschiede bei der Auslandskrankenversicherung sind:
Wie ist der Leistungsausschluss für bestehende Erkrankungen definiert. Die
Anbieter der Auslandskrankenversicherung versichern alle Personen unabhängig vom
Gesundheitsstand und schließen dafür die sogenannten Vorerkrankungen aus.
Wie lange können Belege nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes eingereicht
werden. Gute Versicherungsbedingungen sehen dafür einen Zeitraum von drei
Monaten vor.
Wie lange leistet ein Versicherer über das eigentliche Ende des
Versicherungsschutzes hinaus. Der Versicherungsschutz endet, aber zum Beispiel
der Aufenthalt im Krankenhaus dauert noch an. Gute Versicherungsbedingungen
sehen dann noch weitere Leistungen mindestens jedoch bis zur Transportfähigkeit
vor.
Ein bedeutender Unterschied in der Auslandskrankenversicherung ist bei den
Versicherungsbedingungen zum Rücktransport aus dem Ausland zu finden. Wann tritt
die Leistungspflicht des Versicherers ein? Nur bei einem medizinisch notwendigen
Rücktransport, oder auch schon bei einem medizinisch sinnvollen Rücktransport.
Neben den Unterschieden in den Versicherungsbedingungen unterscheiden sich auch
die Beiträge. Wenden Sie sich deshalb in allen Fragen zur
Auslandkrankenversicherung an einen unabhängigen Spezialisten.
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