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Reiserücktrittsversicherung

Reiserücktrittsversicherung
  Eine Reiserücktrittsversicherung gibt es in unterschiedlichen Formen:

Unterschieden wird nach:

Reiseart:
Schiffsreisen (meist wegen der hohen Stornokosten, recht teuer)
Sonstige Reisen

Anzahl der versicherten Personen:
Single
Familien
Gruppen

Umfang:
Mit Reiseabbruchversicherung
Ohne Reiseabbruchversicherung

Gültigkeit:
Einmalige Versicherung
Jahresversicherung

Die Reiserücktrittsversicherung ist die bedeutendste Versicherungsform der Reiseversicherer.
Die Reiserücktrittsversicherung ersetzt im Versicherungsfall die Stornokosten, wenn eine Reise nicht angetreten werden kann. Wenn die bereits angetretene Reise abgebrochen werden muss sind über die Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruch die nicht in Anspruch genommen Leistungen versichert und werden erstattet.

Der Abschluss der Reiserücktrittsversicherung sollte immer direkt nach Buchung der Reise erfolgen. Einige Versicherer lassen den Abschluss auch noch bis zu 30 Tagen vor Reiseantritt zu. Bei „Lastminutereisen“ am besten sofort nach Buchung, oder spätestens drei Werktagen nach Buchung.

Obligatorisch gilt im Schadenfall eine Selbstbeteiligung, diese kann gegen einen höheren Beitrag oft auch ausgeschlossen werden. Versichert sind bei der Reiserücktrittsversicherung vereinfacht gesagt die Familienmitglieder bei einer unerwarteten schweren Erkrankung und bei Tod. Um die Stornokosten möglichst gering zu halten, ist der Kunde verpflichtet die Reise sofort zu stornieren. Eine Verzögerung geht hier zu Lasten des Versicherungsnehmers. Die Gründe für die Leistungspflicht wurden schrittweise erweitert, in den modernen Reiserücktrittsversicherungen sind auch der plötzliche Arbeitsplatzverlust, das Nichtbestehen einer Prüfung, der Bruch einer Prothese oder die Einberufung mitversichert.
Beitrags- und Leistungsunterschiede machen einen Vergleich der Reiserücktrittsversicherung erforderlich. Fragen Sie auch bei dieser Versicherungsart besser den Spezialisten.

 

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