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Eine Reiserücktrittsversicherung gibt es in unterschiedlichen Formen:
Unterschieden wird nach:
Reiseart:
Schiffsreisen (meist wegen der hohen Stornokosten, recht teuer)
Sonstige Reisen
Anzahl der versicherten Personen:
Single
Familien
Gruppen
Umfang:
Mit Reiseabbruchversicherung
Ohne Reiseabbruchversicherung
Gültigkeit:
Einmalige Versicherung
Jahresversicherung
Die Reiserücktrittsversicherung ist die bedeutendste Versicherungsform der
Reiseversicherer.
Die
Reiserücktrittsversicherung ersetzt im Versicherungsfall die Stornokosten,
wenn eine Reise nicht angetreten werden kann. Wenn die bereits angetretene Reise
abgebrochen werden muss sind über die Reiserücktrittsversicherung mit
Reiseabbruch die nicht in Anspruch genommen Leistungen versichert und werden
erstattet.
Der Abschluss der Reiserücktrittsversicherung sollte immer direkt nach Buchung
der Reise erfolgen. Einige Versicherer lassen den Abschluss auch noch bis zu 30
Tagen vor Reiseantritt zu. Bei „Lastminutereisen“ am besten sofort nach Buchung,
oder spätestens drei Werktagen nach Buchung.
Obligatorisch gilt im Schadenfall eine Selbstbeteiligung, diese kann gegen
einen höheren Beitrag oft auch ausgeschlossen werden. Versichert sind bei der
Reiserücktrittsversicherung vereinfacht gesagt die Familienmitglieder bei einer
unerwarteten schweren Erkrankung und bei Tod. Um die Stornokosten möglichst
gering zu halten, ist der Kunde verpflichtet die Reise sofort zu stornieren.
Eine Verzögerung geht hier zu Lasten des Versicherungsnehmers. Die Gründe für
die Leistungspflicht wurden schrittweise erweitert, in den modernen
Reiserücktrittsversicherungen sind auch der plötzliche Arbeitsplatzverlust, das
Nichtbestehen einer Prüfung, der Bruch einer Prothese oder die Einberufung
mitversichert.
Beitrags- und Leistungsunterschiede machen einen Vergleich der
Reiserücktrittsversicherung erforderlich. Fragen Sie auch bei dieser
Versicherungsart besser den Spezialisten.
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